Beitragsordnung für den Verein, Förderkreis Klosterbauhütte Merseburg e. V.

§ 1 Grundsatz

Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder.

§ 2 Beschlüsse

(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des jährlichen Vereinsbeitrages

(2) Die festgesetzten Beträge werden zum 31. März erhoben. Durch Beschluss

der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

Beitragshöhe pro Jahr: 36,00 Euro / ermäßigt: 12,00 Euro

Beitragshöhe monatlich:3,00 Euro / ermäßigt: 1.00 Euro

Eine zeitanteilige Beitragszahlung bei Ein- und Austritt ist möglich.

(1) Für Auszubildende und Studenten gilt der ermäßigte Beitrag.

(2) Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.

(3) Mitglieder entrichten grundsätzlich ihren Beitrag als Jahresbeitrag bis spätestens 31.März auf das Beitragskonto des Vereins.

(4) Bei Beitragsrückständen können ab der zweiten Mahnung Gebühren in Höhe von 5,00 Euro pro Vorgang erhoben werden.

(5) Mitgliedern, die in Not geraten sind, können die Beiträge ermäßigt werden. Die Entscheidung hierüber liegt beim Vorstand.

§ 4 Vereinskonto

Bank: Volks-und Raiffeisenbank IBAN: DE17 8006 3648 3100 2471 00

BIC: GENODE F1NMB

§ 5 Vereinsaustritt

Der freiwillige Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand zum Monatsende. Bereits entrichtete Beiträge werden nicht erstattet. Noch nicht entrichtete Beiträge sind monatsgenau zu berechnen und einzufordern.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Änderung der Beitragsordnung vom 25.03.2013 ist auf der Mitgliederversammlung am 03.03.2022 in Merseburg beschlossen worden und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Für das Jahr 2021 gilt die Zahlungsfrist der Beitragsordnung vom 25.03.2013.

Diese Beitragsordnung vom ist auf der Mitgliederversammlung am 03.03.20222 in Merseburg geändert worden und tritt sofort in Kraft.